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Mär 11
Die Geschichte der Onlineshops und der Gesetzgeber
Eine zuverlässige Zahl aller aktuellen Onlineshops betreffend, kann kaum einer nennen. Immerhin sprießen tagtäglich neue Shops aus dem Boden, es gibt zahlreiche unterschiedliche Shopsysteme und mittlerweile kann fast jeder ohne Vorkenntnisse einen Shop in Shop errichten. Man kann daher nicht sagen, wie viele Anbieter derzeit um die Gunst des Kunden buhlen. Allerdings kann man recht sicher sagen, dass das Onlineshopping um 1983 populär wurde, da damals ein großes Versandhaus in Deutschland erstmalig sein gesamtes Sortiment dem Endkunden virtuell präsentierte. Ein wahres Highlight, dass jedoch mit einer weiteren Zahl getopt werden kann. Denn sicher ist auch, dass mit rund 95 Prozent der Onlinehandel von Bekleidung, Schuhen und Textilien der schnellste aber auch effektivste Träger ist. Hier verzeichnet man ein unglaubliches Wachstum, dass jedes Jahr aufs neue mit bombastischen Zahlen überrascht.
Allein im Jahre 2011 wurden im Modebusiness rund 13 Milliarden Euro umgesetzt. Eine unvorstellbare Zahl, die von einer weiteren jedoch überragt werden kann. Denn laut Schätzungen laufen mittlerweile rund 64 Prozent aller Verkäufe über das Internet. Man kann also sagen, dass Web hat dem realen Warengeschäft den Rang abgelaufen und nur hier kann man noch erfolgreich werden. Jedoch nur, wenn man die Spielregeln akzeptiert und sich an gesetzliche Vorgaben hält. Denn natürlich hat auch der Gesetzgeber ein Auge auf das virtuelle Geschäft und daher muss ein jeder Anbieter einige Basics erfüllen, ehe er in Richtung Erfolg starten kann. So muss natürlich auch ein Onlinegeschäft angemeldet werden, man braucht einen Gewerbeschein und selbst der Modeonlineshop muss einige gesetzliche Obrigkeiten erfüllen. Dazu gehören beispielsweise
1. die Anbieterkennzeichnung - ein vollständiges ausgeschriebenes Impressum mit Postanschrift
2. ein klares Widerrufsrecht das der Endkunde ohne Fachlatein versteht
3. deutlich erkennbare AGB´s die bei Abweichungen bestätigt werden müssen
4. richtige Angaben zu Lieferzeiten ( so bedeutet bspw. „Sofort verfügbar“ das der Artikel binnen 5 Tagen beim Endkunden ist
5. richtige Preis- und Versandkosten Angaben inklusive Steuern und sonstigen Aufschlägen
6. Hinweise zur Datenschutzerklärung
7. Double Klick System bei Bestellungen von Newslettern